Human Relations - AGB - Mandat

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mandat
Mandat und Konditionen
Das Honorar wird beim Briefing mit dem Kunden festgelegt und ist abhängig von der Komplexität des Auftrags sowie der gewählten Suchstrategie.
Fälligkeit des Honorars:
- 1/4 bei Erteilung des Auftrags,
- 1/4 bei Präsentation der Kandidaten-Longlist,
- 1/4 nach Abschluss der Kandidateninterviews,
- 1/4 bei Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages.
Das Zahlungsziel beträgt jeweils 30 Tage.
Wird das Mandat während der Abwicklung sistiert oder aufgelöst, so werden bereits geleistete Akontozahlungen nicht zurückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Nebenkosten
Folgende Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt:
- Inserate,
- graphologische Gutachten,
- Tests und Assessments,
- Übersetzungen,
- Reisekosten der Berater und allfällige Reisekosten von Kandidaten.
Nebenkosten werden vorgängig mit dem Kunden abgesprochen und laufend fakturiert. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage.
Teilzeitanstellungen
Bei einer Teilzeitanstellung wird mindestens 80% des Vollhonorars (Basis: 100%-Pensum) berechnet.
Mehrfachanstellungen
Erfolgen aus demselben Mandat mehrere Anstellungen, gewähren wir auf die zweite und jede weitere Anstellung eine Ermässigung von 20%.
Andere Anstellungsformen
Kommt mit einem von uns vorgeschlagenen Kandidaten eine Zusammenarbeit auf selbständiger Basis (Berater, Freelancer, Firmenpartnerschaft usw.) oder eine befristete Anstellung zustande, so wird mindestens 80% des Vollhonorars in Rechnung gestellt, unabhängig vom Pensum.
Grundlage bildet das in der Kandidatenpräsentation genannte Jahresgehalt oder der entsprechende Marktwert.
Wichtig: Erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach der Präsentation eine Umwandlung in eine Festanstellung, wird das volle Honorar fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
Direktbewerbungen
Alle direkt bei Ihnen eingehenden Bewerbungen, Kontakte über Ihr Netzwerk oder von anderen Personalberatungen übergebene Kandidatendossiers sind uns zur Gesamtselektion zu übergeben.
Fällt die Wahl auf einen dieser Kandidaten, bleibt das vertraglich vereinbarte Honorar geschuldet.
Kandidatenschutz
Empfänger von Kandidatenprofilen verpflichten sich, über unsere Kandidaten strengste Vertraulichkeit zu wahren.
Es dürfen keine Informationen oder Unterlagen an Dritte weitergeleitet werden.
Referenzabklärungen dürfen nur nach Rücksprache mit uns oder dem betreffenden Kandidaten erfolgen.
Erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach Präsentation eine Anstellung des Kandidaten/der Kandidatin, ist das volle Honorar unabhängig von der Funktion geschuldet.
Garantie
Sollte ein Arbeitsvertrag nicht angetreten oder innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellenantritt aufgelöst werden, verpflichten sich Kunden, uns umgehend zu informieren.
Wir übernehmen in diesem Fall einmalig die erneute Suche nach geeigneten Kandidaten ohne weitere Honorarkosten.
Hinweis:
Nebenkosten sowie allfällige Research-Kosten für die erneute Suche werden verrechnet.
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind:
- Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen oder Vereinbarungen durch den Arbeitgeber,
- Kündigungen aufgrund wirtschaftlicher, struktureller oder betrieblicher Änderungen,
- Kündigungen aus gesundheitlichen Gründen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen.
Es gilt schweizerisches Recht.
Mehrwertsteuer
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Schreibweise
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet (z.B. “Kandidat” oder “Bewerber”).
Die Angaben beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter.